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Das aktuelle Tierschutzgesetz

Deutschland hat eines der strengsten Tierschutzgesetze der Welt. In keinem anderen EU-Land hat der Tierschutz Verfassungsrang - in Deutschland wurde er 2002 als Staatsziel ins Grundgesetz (Artikel 20a) aufgenommen.

Am 9. November 2010 ist die Richtlinie 2010/63 der Europäischen Union (EU) zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere (Versuchstierrichtlinie) in Kraft getreten. Wie andere Mitgliedstaaten auch, hat Deutschland sie in nationales Recht umgesetzt. 2012 legten die Bundesregierung sowie das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Entwürfe zur Änderung des Tierschutzgesetzes sowie zum Erlass einer dazugehörigen Tierschutz-Versuchstierverordnung vor. Die Änderung des Tierschutzgesetzes hat der Bundestag am 13. Dezember 2012 beschlossen. Der Bundesrat hat am 1. Februar 2013 auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes zustande gekommen und am 13. Juli 2013 offiziell in Kraft getreten. Die dazugehörige Verordnung ist mittlerweile ebenfalls rechtsgültig.

In den Paragraphen 4, 8a, 9, 11a, 16 und 18 werden nicht-menschliche Primaten explizit erwähnt. Die Tierschutzbeauftragten des DPZ tragen dafür Sorge, dass das Tierschutzgesetz eingehalten wird.

Das neue, geänderte Tierschutzgesetz als PDF

Die neue Verordnung als PDF

Das Gesetz online

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