Menü mobile menu

Compliance und Hinweisgeberschutz-Richtlinie EU 2019/1937

Kommt es im täglichen Miteinander zum Verdacht auf nicht-regelkonformes Verhalten, versuchen wir zunächst diese im persönlichen Gespräch zu lösen. Personen, die für das DPZ arbeiten oder mit dem DPZ in Kontakt stehen, können, wenn sie in diesem Zusammenhang auftretende Gefährdungen oder Schädigungen des öffentlichen Interesses wahrnehmen, diese melden.

Gemäß der Hinweisgeberschutz-Richtlinie EU 2019/1937 können Verstöße im Zusammenhang mit dem DPZ anonym über das verlinkte Textformular gemeldet werden oder Meldende können sich unter Wahrung des in der Richtlinie verbrieften Persönlichkeitsschutzes an den Compliance-Beauftragten wenden

Gute wissenschaftliche Praxis

Wir wollen mit unserer Forschung dazu beitragen, grundlegende Fragen in Biologie und Medizin zu beantworten sowie den Schutz von bedrohten Primatenarten zu verbessern. Damit unsere Forschungsergebnisse einen bestmöglichen Nutzen für Wissenschaft und Gesellschaft entfalten können, fördern wir ihren Transfer, die Open Science-Bewegung, die Digitalisierung von Forschungsdaten und die Öffentlichkeitsarbeit. Die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis spielt dabei eine zentrale Rolle.

Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis

Sollten Sie als DPZ-Mitarbeiter, Stipendiat oder Gast ein Problem haben, das sich nicht innerhalb des DPZ klären lässt, so können Sie sich vertrauensvoll an die Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis der Universität Göttingen wenden. Dort können sich zu Fragen rund um das Thema beraten lassen, Verdachtsfälle melden und um Vermittlung einer Ombudsperson bitten. Eine Ombudsperson ist eine unparteiische Schiedsperson, sie schlichtet Konflikte, die sich innerhalb einer Organisation nicht lösen lassen.

Die Ombudsstelle kann insbesondere kontaktiert werden, wenn Sie:

  • Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis haben,
  • einen Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten melden und sich über mögliche Schritte im Ombudsverfahren informieren wollen,
  • sich in einem Konflikt befinden, dem eine mögliche Verletzung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis zugrunde liegt, und Beratung und/oder Vermittlung benötigen.

Die Leiterin der Ombudsstelle ist zu strikter Vertraulichkeit verpflichtet. Ausschließlich auf Wunsch der informierenden Person stellt sie den Kontakt zu den Ombudspersonen sowie zuständigkeitshalber auch weiteren universitären Beratungsstellen her.

Kontakt

Dr. Katharina Beier

Nikolausberger Weg 17
37073 Göttingen
Tel. 0551 39-24649
Fax 0551 39-18-24649
Katharina.Beier(at)zvw.uni-goettingen.de

Team der Ombudspersonen an der Universität Göttingen

Ethische Richtlinien am DPZ

Der Mensch kann bei der Lösung biomedizinischer Fragen auf wissenschaftliche Untersuchungen an Tieren einerseits nicht verzichten, während ihm andererseits der ethische Grundsatz der Achtung vor dem Leben den Schutz der Tiere gebietet. Dies gilt insbesondere für nicht-menschliche Primaten, deren evolutionäre Nähe zum Menschen eine besonders gute Übertragbarkeit der an ihnen gewonnenen Erkenntnisse auf den Menschen erlaubt, deren Einsatz in der Forschung aber auch besonders hohen ethischen Anforderungen genügen muss. Vor diesem Hintergrund und wohl wissend um seine besondere Rolle als Kompetenz- und Referenzzentrum hat das Deutsche Primatenzentrum (DPZ) Richtlinien zum verantwortungsbewussten Umgang mit Tieren erarbeitet, die für die Beschäftigten des DPZ und alle anderen am DPZ Tätigen verbindlich sind.

Ethische Richtlinien am DPZ