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Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte des Deutschen Primatenzentrums (DPZ) eingestellt

DPZ und zuständige Behörde haben gemeinsam Rechtssicherheit bei der Dokumentation von Tierversuchen verbessert
Des Deutsche Primatenzentrum aus der Luft. Foto: Stefan Rampfel
Weissbüschelaffen in der Haltung des DPZ. Foto: Anton Säckl
Weißbüschelaffen in der Haltung des DPZ. Foto: Anton Säckl

Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Ermittlungsverfahren gegen sechs Mitarbeiter*innen des Deutschen Primatenzentrums – Leibniz-Institut für Primatenforschung eingestellt. Ihnen war im Sommer 2020 vorgeworfen worden, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Mit diesem Schlussstrich bleibt es bei der Unschuldsvermutung gegen die DPZ-Mitarbeiter*innen.

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), als zuständige Behörde, hatte im Sommer 2020 aufgrund von missverständlicher Dokumentation von Tierversuchen Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gestellt. Es bestand der Verdacht, dass Weißbüschelaffen aus wirtschaftlichen Gründen ungerechtfertigt eingeschläfert wurden und unnötig gelitten hätten. Die Beschuldigten und ihre Verteidiger*innen hatten diesen Vorwürfen nachdrücklich widersprochen, es habe keine ungerechtfertigten Einschläferungen oder vermeidbare Leiden bei den Tieren gegeben. Sie haben außerdem auf die Befangenheit der von der Staatsanwaltschaft beauftragen Gutacher*innen hingewiesen und klargestellt, dass es keine verbindlichen Vorgaben für die Dokumentation der Tierversuche gab.

Die Ermittlungsbehörde ist nun nach Auswertung umfangreicher Unterlagen den Einwänden der Verteidiger*innen gefolgt und hat vorgeschlagen, das Verfahren unter Beibehaltung der Unschuldsvermutung einzustellen, wenn zwei der Beschäftigten eine Zahlung an Tierschutzeinrichtungen tätigen. Die DPZ-Mitarbeiter*innen haben dem zugestimmt und damit auf eine gerichtliche Klärung verzichtet. So wird ein jahrelanger Rechtsstreit vermieden und ein Schlussstrich unter die erhobenen Vorwürfe gezogen.

„Wir sind zufrieden, dass das Verfahren zu einem Abschluss gekommen ist und es für die DPZ-Mitarbeiter*innen bei der Unschuldsvermutung bleibt“, sagt Stefan Treue, Direktor des Deutschen Primatenzentrums. „Unsere Einschätzung, dass es, auch in Ermangelung klarer behördlicher Vorgaben, um Fragen der Dokumentation von Tierversuchen ging, hat sich bestätigt.“ 

Das DPZ hatte sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe Kontakt mit dem LAVES aufgenommen. „In einem mehrstufigen Verfahren, mit verwaltungsrechtlicher Beratung, haben wir Vorschläge für zukünftige Dokumentationsformate entwickelt und diese gemeinsam mit der zuständigen Aufsichtsbehörde LAVES formalisiert. Damit lassen sich in Zukunft derartige Missverständnisse vermeiden“, sagt Treue.