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Ermittlungen am DPZ - Was ist da los?

Staatsanwaltschaft Göttingen stellt Unterlagen zu Versuchsvorhaben am DPZ sicher


Update vom 16. Mai 2022:
Ermittlungsverfahren gegen Beschäftigte des Deutschen Primatenzentrums (DPZ) eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat das Ermittlungsverfahren gegen sechs Mitarbeiter*innen des Deutschen Primatenzentrums – Leibniz-Institut für Primatenforschung eingestellt. Ihnen war im Sommer 2020 vorgeworfen worden, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Mit diesem Schlussstrich bleibt es bei der Unschuldsvermutung gegen die DPZ-Mitarbeiter*innen.

Die Pressemitteilung finden Sie hier:
https://www.dpz.eu/de/startseite/einzelansicht/news/ermittlungsverfahren-gegen-beschaeftigte-des-deutschen-primatenzentrums-dpz-eingestellt.html


Update vom 7. September 2020: 
Auch nach zwei Monaten noch keine Akteneinsicht

Auch zwei Monate nach Sicherstellung von Unterlagen Anfang Juli bleiben die konkreten Vorwürfe unklar, da die Staatsanwaltschaft weder den Beschuldigten noch dem DPZ bisher Akteneinsicht gewährt hat. Lediglich aus Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft in den Medien schließen wir, dass es sich um zehn Weißbüschelaffen zu handeln scheint, die angeblich ohne vernünftigen Grund getötet wurden. Da am DPZ keine Tiere ohne vernünftigen Grund eingeschläfert werden, gehen wir nach wie vor davon aus, dass die Vorwürfe auf missverständlicher oder nicht ausreichend detaillierter Dokumentation von Versuchsvorhaben beruhen. Eine aussagekräftige interne Aufklärung der Vorwürfe und Überprüfung unserer Dokumentationsprozesse ist ohne Akteneinsicht aber nur sehr eingeschränkt möglich.

Informationen dazu, wann und wie Tiere am DPZ eingeschläfert werden, finden Sie hier: https://www.dpz.eu/de/abteilung/ueber-tierversuche/haeufige-fragen-faqs.html#c23592

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Am Dienstag, dem 7. Juli 2020, hat die Staatsanwaltschaft Göttingen Unterlagen zu Versuchsvorhaben am DPZ sichergestellt. Es steht der Vorwurf im Raum, dass mehrere Weißbüschelaffen ohne vernünftigen Grund eingeschläfert wurden. Die Vorwürfe basieren auf Unterlagen, die routinemäßig mit dem Abschluss eines Versuchsvorhabens vom DPZ an die zuständige Behörde (Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – LAVES) geschickt werden.

Diese Unterlagen sind typischerweise sehr umfangreich und komplex und könnten Anlass für Unklarheiten gegeben haben. Statt den in solchen Fällen üblichen Weg der Anforderung zusätzlicher Informationen zu gehen, hat sich das LAVES augenscheinlich entschlossen, Strafanzeige zu erstatten. Da uns die Staatsanwaltschaft bisher weder die genauen Vorwürfe noch die spezifischen Tiere genannt hat, für die aus ihrer Sicht keine ausreichende Begründung für das Einschläfern ersichtlich ist, können wir den Sachverhalt zurzeit nicht im Detail aufklären.

Da wir großen Wert auf einen verantwortungsbewussten und rechtskonformen Umgang mit den uns anvertrauten Tieren legen, nehmen wir die Vorwürfe sehr ernst. Bei uns werden keine Tiere ohne vernünftigen und nachvollziehbaren Grund eingeschläfert. Deshalb prüfen wir die Unterlagen zu den fraglichen Versuchsvorhaben auf ausreichende Detailliertheit und Vollständigkeit. Nach bisherigem Stand gehen wir davon aus, dass die Vorwürfe im Wesentlichen auf einer missverständlichen oder nicht ausreichend detaillierten Dokumentation beruhen. Wir kooperieren eng mit der Staatsanwaltschaft, um dies aufzuklären und zu erläutern. Unser Vertrauen in die verantwortungsbewusste und rechtskonforme Durchführung der Tierversuche durch die beschuldigten DPZ-Mitarbeiter ist ungetrübt.

Der verantwortungsbewusste Umgang mit den Tieren wird am DPZ durch vielfältige Maßnahmen unterstützt und gewährleistet. Dazu gehören regelmäßige Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Tieren arbeiten, ein System aus sechs Tierschutzbeauftragten und die Praxis, dass der Gesundheitszustand jedes Versuchstiers engmaschig von sehr erfahrenen Tierärzten überprüft wird. Alle unsere Tierversuchsvorhaben werden vor Beginn durch die zuständige Behörde geprüft, von den Tierärzten und Tierschutzbeauftragten des DPZ begleitet und während der Umsetzung durch das Kreisveterinäramt, auch durch unangekündigte Besuche, überprüft. Daraus haben sich für die nun beanstandeten Tierversuchsvorhaben keine Hinweise auf Fehlverhalten oder mangelndes Tierwohl ergeben.