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Tierschutz

Das DPZ betreibt tierexperimentelle Forschung mit Primaten. Aufgrund ihrer evolutionären Nähe zum Menschen eignen sie sich für einige Fragestellungen besonders gut als Modelltiere. Die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen ist hier besonders hoch. Gleichzeitig bringt ihr Einsatz in der Forschung hohe ethische Anforderungen mit sich. Der Tierschutz ist deshalb ein zentrales Anliegen des DPZ. Alle Personen, die mit den Tieren arbeiten, haben sich verpflichtet die rechtlichen Vorschriften zu beachten und entsprechend der ethischen Richtlinien verantwortungsvoll mit denen ihnen anvertrauten Tieren umzugehen. Denn nur mit gesunden Tieren in stressfreier Umgebung lassen sich verwertbare und reproduzierbare Ergebnisse erzielen.

3R-Prinzip

Mäuse werden sehr häufig in Versuchen eingesetzt. Foto: Understanding Animal Research
Foto: Understanding Animal Research

Alle Personen, die mit den Tieren am DPZ arbeiten, verpflichten sich zur Beachtung des 3R-Prinzips (Refine, Reduce, Replace – Verbessern, Verringern, Vermeiden). Dies bedeutet, dass sie ihre experimentellen und statistischen Methoden überprüfen und weiterentwickeln, um die Anzahl und die Belastung der Tiere auf ein Minimum zu reduzieren, und wann immer möglich Ersatz- und Ergänzungsmethoden einsetzen.

Mehr zum 3R-Prinzip

Gesetze und Verordnungen

Foto: MQ-Illustrations - stock.adobe.com
Foto: MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Der Tierschutz ist im deutschen Grundgesetz verankert. Den rechtlichen Rahmen für einen Tierversuch in Deutschland bilden das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV).

Mehr zu Gesetzen

Tierschutzgremien

Foto: Ngampol - stock.adobe.com
Foto: Ngampol - stock.adobe.com

Nach dem Tierschutzgesetz ist jede Einrichtung, in der Versuchstiere gehalten und Tierversuche durchgeführt werden, dazu verpflichtet Tierschutzbeauftragte zu bestellen und einen Tierschutzausschuss einzurichten. Sie unterstützen, beraten und kontrollieren die die Einrichtung und ihre Mitarbeitenden in allen tierschutzrelevanten Fragen.

Mehr Informationen

Beantragung und Genehmigungsverfahren

Foto: lovelyday12 - stock.adobe.com
Foto: lovelyday12 - stock.adobe.com

Tierversuche müssen beantragt und von einer Behörde genehmigt werden. Im Antrag müssen Wissenschaftler*innen den geplanten Versuch umfassend wissenschaftlich und ethisch begründen.

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